Verwaltungen kehren ein Stück weit zur Normalität zurück: Ab dem 15. Juni wieder geöffnet
Ein wenig Normalität kehrt in die Verwaltungen des Kreises zurück. Sie werden wieder zu gewohnten Zeiten geöffnet.Foto: Sascha Ditscher
Die Verwaltungen der Städte und Verbandsgemeinden im Landkreis sowie die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz sind von Montag, 15. Juni, an wieder zu gewohnten Zeiten für die Bürger geöffnet. Darauf haben sich Landrat Dr. Alexander Saftig und die Bürgermeister der Städte und Verbandsgemeinden geeinigt und freuen sich, den Bürgern ein Stück weit Normalität zurückgeben zu können. Ausnahmen gelten für die Zulassungsstellen in Koblenz und Mayen, die Führerscheinstelle sowie die Ausländerbehörde des Landkreises – dort sind weiterhin Terminvereinbarungen notwendig.
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In allen Verwaltungen im Landkreis Mayen-Koblenz gelten weiterhin strenge Hygiene- und Abstandsregeln. Die Bürger sind angehalten, während des Besuchs einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich die Hände am Eingang zu desinfizieren. Um unnötige Wartezeiten und damit Menschenansammlungen innerhalb der Gebäude zu vermeiden, wird auch weiterhin dringend um vorherige Terminabsprachen in ...
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Die gewohnten Servicezeiten der Kreisverwaltung sind montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr sowie nach individueller Terminvereinbarung. Zwingende Vereinbarung eines Termins gilt für:
Führerscheinstelle: Tel. 0261/108.340.
Kfz-Zulassungsstelle in Koblenz (Kreishaus): Bürgern aus den VGs Rhein-Mosel, Vallendar und Weißenthurm sowie der Stadt Bendorf steht ein Onlineformular im Internet unter www.kvmyk.de/kfztermin zur Verfügung.
Kfz-Zulassungsstelle in Mayen: Bürgern aus den Verbandsgemeinden Maifeld, Mendig und Vordereifel sowie der Stadt Mayen steht ein Onlineformular unter www.kvmyk.de/kfztermin zur Verfügung.
Kfz-Zulassung in Andernach: Bürger aus der Verbandsgemeinde Pellenz und der Stadt Andernach melden sich per E-Mail an zulassungsstelle@andernach.de
Ausländerbehörde: Terminanfragen per E-Mail an abh-Termin@kvmyk.de oder unter Tel. 0261/108-103, -138, -176 oder -177. Die Bearbeitung des Bereiches Asylwesen (Aufenthaltsgestattungen) erfolgt auf dem Postweg.
Einbürgerungsbehörde: Terminanfragen per E-Mail an einbuergerungsbehoerde@kvmyk.de