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Koblenz
Das OVG sieht in der Regelung, die seit dem 1. Januar gilt, einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung. Es gebe keine ausreichende Rechtfertigung dafür, dass Sportler beim Schwimmtraining Neoprenanzüge tragen dürfen, Burkinis aber verboten sein sollen. Eine knappe Mehrheit aus CDU, Freien Wählern und AfD hatte im Dezember ...
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