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Koblenz
Jetzt teilt Staatsanwalt Thorsten Kahl auf Anfrage unserer Zeitung mit: Dem Beschuldigten kann „ein Betrugsvorsatz nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden“. Diese Nachricht dürfte in der Nachbarschaft der Verstorbenen erneut für Gesprächsstoff sorgen.
Die Nachbarn hatten seit dem Sommer 2017 immer wieder beim Ordnungsamt und dem Bezirkspolizisten ...
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