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Koblenz/Rheinland-Pfalz

Straßenausbaubeiträge gibt es nur in Rheinland-Pfalz: Koblenzer hofft auf Protest

Von Stephanie Mersmann
In der August-Horch-Straße läuft zurzeit eines der Straßenbauprojekte, für das Bürger Beiträge zahlen müssen. Walter Fischer aus Rübenach findet das ungerecht: Alle Länder außer Rheinland-Pfalz erheben keine Beiträge mehr oder haben die Entscheidung darüber den Kommunen überlassen.
In der August-Horch-Straße läuft zurzeit eines der Straßenbauprojekte, für das Bürger Beiträge zahlen müssen. Walter Fischer aus Rübenach findet das ungerecht: Alle Länder außer Rheinland-Pfalz erheben keine Beiträge mehr oder haben die Entscheidung darüber den Kommunen überlassen. Foto: Stephanie Mersmann

Nur in Rheinland-Pfalz müssen Bürger Gelder für den Straßenausbau bezahlen – eine Ungerechtigkeit, findet der Rübenacher Walter Fischer. Er hofft, dass die Menschen im Land das nicht länger hinnehmen. In anderen Bundesländern hat das bereits zum Erfolg geführt.

Lesezeit: 3 Minuten
Walter Fischer ist noch nicht einmal einer derjenigen, die wegen hoher Straßenausbauträge einen Kredit aufnehmen oder sogar ihr Haus verkaufen müssen. Bislang ist der Rübenacher darum herumgekommen, anders als einige andere – und doch ärgert er sich maßlos. Er kann einfach nicht verstehen, warum in Rheinland-Pfalz weiter die Beiträge erhoben ...
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So gehen die Länder mit Straßenausbaubeiträgen um

Keine Straßenausbaubeiträge werden erhoben in:

  • Baden-Württemberg,
  • Bayern,
  • Berlin,
  • Brandenburg,
  • Hamburg,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Thüringen.

Den Kommunen ist es überlassen, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben, in:

  • Bremen,
  • Hessen,
  • Niedersachsen,
  • Saarland,
  • Sachsen,
  • Schleswig-Holstein.

Kommunen müssen Straßenausbaubeiträge erheben in:

  • Rheinland-Pfalz,
  • Nordrhein-Westfalen (hier besteht die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aber nur auf dem Papier: Seit einer Entscheidung im März übernimmt das Land 100 Prozent des Eigentümeranteils, zuvor waren es bereits 50 Prozent. Eine Gesetzesänderung ist geplant).
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