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Koblenz
Mitte Juni hatte das OVG in einem Eilverfahren entschieden, dass das Burkini-Verbot in städtischen Schwimmbädern gegen das Gleichbehandlungsgebot verstößt und deshalb auf Eis gelegt wird.
In der Haus- und Badeordnung heißt es nun: „Der Aufenthalt im Nassbereich ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Im Zweifelsfall entscheidet das Badpersonal vor Ort.“ Diese ...
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