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Güls

Pöbelnde Betrunkene in Güls: Blütenfest-Gäste sollen geschützt werden

Von Doris Schneider
Immer wieder sind Besucher des Blütenfestes von Alkoholisierten „angemacht“, bedroht, sogar angegriffen worden, und auch die Anwohner rund ums Festgelände sind genervt vom Müll und wilden Urinieren. Jetzt hat die Stadt ein Alkoholverbot erlassen.  Foto: picture alliance/dpa
Immer wieder sind Besucher des Blütenfestes von Alkoholisierten „angemacht“, bedroht, sogar angegriffen worden, und auch die Anwohner rund ums Festgelände sind genervt vom Müll und wilden Urinieren. Jetzt hat die Stadt ein Alkoholverbot erlassen. Foto: picture alliance/dpa

Gäste und Anwohner fühlen sich belästigt, teilweise sogar bedroht. Immer wieder kommt es zu unschönen Zusammenstößen zwischen alkoholisierten, oft jungen Leuten und Besuchern des Gülser Blütenfestes, die auf dem Heimweg sind: In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Vorfälle in den angrenzenden Bereichen des Veranstaltungsgeländes am Plan.

Lesezeit: 2 Minuten
Jetzt soll Schluss sein: Die Stadt hat eine sogenannte Allgemeinverfügung für den Bereich rund ums Festgelände erlassen und verbietet hier, Alkohol in der Öffentlichkeit zu trinken oder mitzunehmen. In etwa vergleichbar ist dies mit dem Glasflaschenverbot in der Oberen Löhr, sagt Hans-Werner Wagner, Vorsitzender der Gülser Heimatfreunde, die das Blütenfest ...
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Für diesen Bereich und für diese Tage gilt das Alkohol- und Glasverbot

Das Gülser Blütenfest wird immer um den 1. Mai herum gefeiert, in diesem Jahr vom 30. April bis zum 5.

Mai. Veranstalter des Festes rund um den Plan in Güls sind die Heimatfreunde. Das Glasflaschen- und Alkoholverbot, das die Stadt nun erlassen hat, gilt für das Umfeld des Veranstaltungsgeländes, um genau zu sein für die Straßen Am Heyerberg, Hospitalstraße (ab Planstraße bis Einmündung Neustraße), Neustraße, Servatiusstraße, Eisheiligenstraße (ab Gulisastraße bis Servatiusstraße), Gulisastraße (ab Eisheiligenstraße bis zum Seniorendomizil Laubenhof), Bisholderweg (ab Pastor-Busenbender-Straße bis Gulisastraße), Pastor-Busenbender-Straße, Am Mühlbach und Wolfskaulstraße. Am Dienstag, 30. April, Freitag, 3. Mai, und Samstag, 4. Mai, gilt folgende Regelung: In der Zeit von 17 bis 3 Uhr sind der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit sowie das Mitführen von Alkohol zum Zwecke des Konsums in der Öffentlichkeit verboten. Ebenso wird das Mitführen von Glas-, Keramik- oder Porzellanbehältnissen (beispielsweise Gläser, Flaschen, Tassen, Krüge) untersagt. Das Verbot gilt nicht für solche Bereiche, für die eine gaststättenrechtliche Erlaubnis besteht.
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