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Koblenz

OLG entscheidet: Koblenzer Brauerei darf weiter mit dem Begriff „Stubbi“ werben

Eine typische Stubbiflasche
Eine typische Stubbiflasche Foto: Christopher Ryni

Die Koblenzer Brauerei darf weiter mit der Bezeichnung „Stubbi“ für ihre Getränke in den typischen Bierflaschen werben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz jetzt entschieden und damit die vorausgegangene Urteil des Landgerichts bestätigt.

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Koblenz - Die Koblenzer Brauerei darf weiter mit der Bezeichnung „Stubbi“ für ihre Getränke in den typischen Bierflaschen werben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz jetzt entschieden und damit die vorausgegangene Urteil des Landgerichts bestätigt. Die Bitburger Braugruppe, die Inhaberin der Marke „Stubbi“ (in Großbuchstaben) ist, hatte die Unterlassung einer Werbung ...