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Koblenz
In einer rechtskräftigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 1985 heißt es: „Die rein optische Kundgabe einer Meinung durch ein Ratsmitglied, zum Beispiel mittels Transparenten, Plakaten oder Aufklebern, stört die in den Sitzungen des Gemeinderates einzuhaltende Ordnung. Die Meinungsfreiheit des einzelnen Ratsmitglieds ist insoweit eingeschränkt.“ Darauf weisen die CDU ...
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