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Waldesch/Koblenz
Zuletzt hatten sie zum Beispiel beantragt, die in Moskau wohnende Ex-Freundin ihres Mandanten als Zeugin zu laden, weil B. diese längere Zeit nach der Tat kontaktiert hatte und sich nach O. erkundigte. B. hatte in seinem Geständnis aber erklärt, dass er sich von O. bedroht gefühlt habe und deshalb zwischenzeitlich ...
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