Die Sicht der Versicherung
Es besteht kein Problem, wenn man jemanden in seinem Auto mitnimmt, so heißt es von Herbert Fuss, Leiter der Abteilung Verkehr und Technik des ADAC Mittelrhein. Im Falle eines Unfalls sei es „nicht anders, als wenn man einen Freund oder Kollegen im Auto mitnimmt“. Der Beifahrer ist mit abgedeckt.
Man könne noch eine Insassenversicherung abschließen, mit der man doppelt abgedeckt wäre, sagt Fuss, aber dies sei nicht unbedingt vonnöten. Verursache der Mitgenommene nun einen Schaden im Auto, greife dessen Haftpflichtversicherung. Wenn keine besteht, muss der Schaden aus privaten Mitteln beglichen werden. „Außer man einigt sich untereinander, oft kennt man ja die Personen, die man im Auto mitnimmt.“ Wichtig sei, gerade weil über die Mitfahrbänke oft ältere Mitbürger mitgenommen werden, dass man umsichtig und schnell handele, sollte es während der Fahrt zu einem medizinischen Notfall kommen: „Es bringt beispielsweise nichts, wenn man noch weit vom nächsten Krankenhaus entfernt ist, halsbrecherische Fahrmanöver hinzulegen. Dann lieber rechts ranfahren, einen Krankenwagen rufen und falls nötig Erste Hilfe leisten, wo man sie leisten kann.“ Genauso wenig bringe es etwas, drei Kilometer vorm nächsten Arzt anzuhalten und erst Hilfe zu rufen.