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Mit den Anliegern werden Ablösungsverträge geschlossen

Noch nach dem bisherigen System der Einmalbeiträge beschloss der Rat jeweils einstimmig die Ablösebestimmungen für den Ausbau der Erlenmayerstraße, der Römerstraße und der Straße „Am Sayner Bahnhof“.

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Im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften erlässt die Stadt hier keinen Abgabebescheid, gegen den Widerspruch möglich ist und der eventuell beklagt werden kann. Stattdessen schließt die Stadt mit den Anliegern Ablösungsverträge. Dagegen sind keine Rechtsmittel möglich. Wie Bürgermeister Kessler erklärte, wird dadurch schneller Klarheit geschaffen. Das Verfahren habe sich inzwischen ...