Messerstecher vom Bahnhof muss in Klinik: 40-Jähriger war schuldunfähig
Von Johannes Mario Löhr
Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolfoto
Das Urteil im Prozess um den Mann, der Anfang des Jahres im Bereich des Koblenzer Hauptbahnhofes mit einem Küchenmesser auf einen Zweijährigen eingestochen hatte, ist am Dienstag am Koblenzer Landgericht gefallen.
Lesezeit: 2 Minuten
Die 14. Strafkammer um Richter Rupert Stehlin ordnete nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches (StGB) die Unterbringung des 40-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an, da er die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen habe.
Rückblick: Am 13. März dieses Jahres ist eine Mutter mit ihrem zweijährigen Sohn zur falschen Zeit am falschen ...
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