Landgericht verurteilt 27-Jährigen zu Haftstrafe: Tötungsvorsatz war nicht belegbar
Von Thomas Krämer
Vor dem Landgericht Koblenz wurde ein 27-jähriger Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt.Foto: Sascha Ditscher
Angeklagt wegen versuchtem Totschlag, ist ein 27-Jähriger vor dem Landgericht Koblenz nun wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Darüber hinaus ordnete das Landgericht Koblenz die Unterbringung in einer Entzugsklinik an.
Lesezeit: 2 Minuten
Die Anklage hatte dem Mann vorgeworfen, am 26. Dezember gegen 14 Uhr in die Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin in der Hohenzollernstraße eingedrungen zu sein, und zwar, indem er die Tür eintrat. Die Frau versuchte, mit ihm zu reden, er aber folgte ihr ins Badezimmer und wickelte ihr einen Schal um ...
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