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Koblenz
Die „Betriebseigentümlichkeiten“ des Big Bamboo sieht das Gericht zu wenig gewürdigt. Aus seiner Sicht existiert keine korrekte gaststättenrechtliche Genehmigung für den Betrieb. Laut Konzession handelt es sich um eine Schank- und Speisewirtschaft. Dies laufe aber „diametral einem Swingerklub entgegen“, auch wenn man dort essen könne. Der Status lasse sich leicht ...
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