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Koblenz

Corona-Regeln: Wenn Menschen einem zu eng auf die Pelle rücken

Von Doris Schneider
Immer wieder sieht man vor allem in Bussen oder Geschäften Menschen, die die Maske unter die Nase oder sogar unter das Kinn ziehen.  Foto: D. Schneider
Immer wieder sieht man vor allem in Bussen oder Geschäften Menschen, die die Maske unter die Nase oder sogar unter das Kinn ziehen. Foto: D. Schneider

Eigentlich wissen es alle: 1,50 Meter Abstand zu anderen Menschen ist der Wert, der möglichst nicht unterschritten werden sollte – in Zeiten steigender Corona-Zahlen wird dies immer wichtiger. In geschlossenen Räumen wie Geschäften oder Bussen gibt es zudem die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Lesezeit: 2 Minuten
Aber viele halten sich nicht daran. Manche aus Versehen, andere aber, weil sie offenbar der Meinung sind, die Regelungen wären Quatsch oder hätten mit ihrem Leben nichts zu tun. Darunter leiden viele, die dieses Verhalten als regelrechte Bedrohung empfinden. So zum Beispiel eine 71-jährige Koblenzerin, die kaum noch in die Stadt ...
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Busfahrer der Koveb sollen beim Einstieg kontrollieren – Stimmung ist sehr aufgeheizt

Das Fahrpersonal der Koveb prüft die Einhaltung der Maskenpflicht beim Einstieg an der vorderen Tür in den Bus, so die Pressestelle der Stadt auf Anfrage der RZ. „Möchte ein Fahrgast ohne Mund- und Nasen-Bedeckung beziehungsweise mit nicht korrekt angelegter Mund-Nasen-Bedeckung in den Bus einsteigen, wird er von unserem Fahrpersonal auf die geltende Maskenpflicht hingewiesen.“ Bleibt dies ohne Erfolg, so wird der Fahrgast von der Fahrt ausgeschlossen – vorausgesetzt natürlich, der Fahrgast gehört nicht zu einer Personengruppe, die von der Maskenpflicht ausgenommen ist.

Die Stimmung ist im Moment schnell äußerst explosiv, beschreibt ein Busfahrer. Auch wenn Menschen ein Attest haben und die Schutzmaske nicht tragen müssen, werden sie von anderen oft sehr harsch angegangen, ist seine Erfahrung.

Regelmäßig weist die Koveb über automatisierte Sprachansagen im Fahrgastraum, die vom Fahrpersonal bei Bedarf ausgelöst werden können, auf die Maskenpflicht hin, ebenso über die Infotainment-Bildschirme sowie über Aushänge im Bus. „Eine permanente Überwachung des Fahrgastraumes durch unser Fahrpersonal ist jedoch nicht möglich; während der Fahrt müssen sich unsere Fahrerinnen und Fahrer auf den Verkehr konzentrieren“, so Thomas Knaak, Pressesprecher der Stadt.

Die Kontrolle der Maskenpflicht sowohl an den Haltestellen als auch im Fahrgastraum der Busse im ÖPNV ist Sache von Ordnungsamt oder Polizei und wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten wahrgenommen. Allein die Ordnungsbehörden sind befugt, in Bezug auf die Maskenpflicht Bußgelder zu erheben, so Knaak weiter.

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