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Mayen

Wurden Fördergelder zweckentfremdet? In der Steg-Affäre wurde Mayen ein Kredit gekürzt

Von Hilko Röttgers
Dieses Gebäude an der Bürresheimer Straße hat die Stadtentwicklungsgesellschaft Mayen mit Fördergeldern saniert. Doch der Kreditgeber hat nicht alle Arbeiten, die vorgenommen wurden, auch als förderwürdig anerkannt.  Foto: Andreas Walz (Archiv)
Dieses Gebäude an der Bürresheimer Straße hat die Stadtentwicklungsgesellschaft Mayen mit Fördergeldern saniert. Doch der Kreditgeber hat nicht alle Arbeiten, die vorgenommen wurden, auch als förderwürdig anerkannt. Foto: Andreas Walz (Archiv)

Bei der Sanierung von Flüchtlingsunterkünften soll die Mayener Stadtentwicklungsgesellschaft mit zweckgebundenen Fördergeldern Arbeiten bezahlt haben, die nicht dem Zweck des Darlehens entsprachen. Die Stadt hat die entsprechende Summe bereits an den Kreditgeber zurückgezahlt.

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Konkret geht es um ein Gebäude an der Bürresheimer Straße. Dort wurden im Kellergeschoss sowohl eine Kegelbahn instand gesetzt als auch eine zusätzliche Toilettenanlage eingerichtet. Beides hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die das Darlehen zur Verfügung gestellt hatte, als nicht förderfähig anerkannt und den Kredit entsprechend gekürzt. Im Falle der ...