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Pellenz

Waldkitawagen für Kruft braucht Baugenehmigung: VG Pellenz muss Flächennutzungsplan ändern

Von Martina Koch
Der Bauwagen des geplanten Waldkindergartens in Kruft benötigt eine Baugenehmigung. Diese kann allerdings erst dann erteilt werden, wenn der Flächennutzungsplan der VG geändert wurde.
Der Bauwagen des geplanten Waldkindergartens in Kruft benötigt eine Baugenehmigung. Diese kann allerdings erst dann erteilt werden, wenn der Flächennutzungsplan der VG geändert wurde. Foto: picture alliance/dpa

Der Verbandsgemeinderat Pellenz beschäftigte sich in seiner jüngsten Sitzung mit einer umfangreichen Agenda (wir berichteten). Unter anderem ging es auch um den geplanten Waldkindergarten in Kruft, die Errichtung von Fotovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden und die Ausstattung der freiwilligen Feuerwehr mit mobilen Sirenen.

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Waldkita: Wagen braucht Genehmigung Es dürfte sich um eine der kleinsten Flächen handeln, für die in der VG Pellenz je ein Flächennutzungsplan geändert werden musste. Es handelt sich um die Stellfläche des Wagens für den geplanten Waldkindergarten in Kruft. Damit dieser auf dem vorgesehenen Platz unweit des Krufter Waldsees aufgestellt und ...