Warum es in RLP keine Großpflegestellen gibt
Die Tagespflege-Kräfte wünschen sich, dass in Rheinland-Pfalz die Großpflegestelle zugelassen wird – wie in einigen anderen Bundesländern, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen. Das bedeutete, dass sich zwei Betreuer zusammenschließen. Die Kinder sind dabei einer konkreten Person zugeordnet.
Die Tagespflegekräfte sehen darin einen Gewinn für alle Seiten, etwa die Vertretung bei Urlaub oder Krankheit – und den Austausch, sowie Aufsicht, etwa, wenn einer von beiden auf Toilette geht. Auf Nachfrage beim Landesbildungsministerium in Mainz teilt Pressesprecherin Sabine Schmidt mit, warum das Land gegen diese Betreuungsform ist: „Gerade die Begrenzung auf eine Gruppe von höchstens fünf Kindern ist das Merkmal der familiennahen Betreuung in der Kindertagespflege, in Abgrenzung zu einer womöglich doppelt so großen Gruppe, die dem Charakter einer Kita nahekommt.“ Das Land hält diese Abgrenzung der verschiedenen Angebotsformen mit Blick auf Qualität und Ausgestaltung der Betreuung für unverzichtbar, heißt es. „Letztlich hätte eine Großtagespflege einen schlechteren Personalschlüssel als eine Krippengruppe in der Kita.“ Zudem würde der familiäre Charakter verloren gehen, meint Pressesprecherin Schmidt. Es besteht trotzdem die Möglichkeit, sich zusammenzuschließen und einen Betrieb zu gründen. Allerdings wird dies dann nicht in der Bedarfsplanung des Landes gesehen und nicht entsprechend gefördert. „Diese Form der Betreuung benötigt in jedem Fall eine pädagogische Fachkraft (Erzieherin).“