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Mayen

Stadt Mayen will Leerstände bekämpfen

Von Jessica Pfeiffer
Geschäftsleute können den Stellplatzablösebetrag nun in Raten zahlen.
Geschäftsleute können den Stellplatzablösebetrag nun in Raten zahlen. Foto: Andreas Walz

Die Stadt Mayen kämpft wie viele andere Städte auch mit Leerständen. Um mögliche Investoren in die Kernstadt zu locken, hat der Stadtrat Mayen jetzt die Regelung um sogenannte Stellplatzablösebeträge geändert. Was es mit dem Betrag auf sich hat und was sich nun für Gewerbetreibende ändert – die RZ beantwortet die wichtigsten Fragen:

Lesezeit: 3 Minuten
1 Was ist der Stellplatzablösebetrag? Die Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz sieht vor, dass bei Gebäuden, bei denen ein Zugangs- oder Abgangsverkehr zu erwarten ist, Stellplätze in ausreichender Anzahl und Größe bereitgestellt werden müssen. Dabei ist auch die Möglichkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu berücksichtigen, heißt es. Wenn ein neues Gebäude gebaut ...