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Mayen
Laut der Anordnung ist es untersagt, innerhalb des Innenstadtrings Feuerwerkskörper wie Böller, Schwärmer, Raketen und Batterien abzubrennen. Das Verbot erstreckt sich auf das komplette Gebiet, das von Boemundring, Habsburgring, Koblenzer Straße, Wasserpförtchen beziehungsweise Nette und St.-Veit-Straße umschlossen wird.
Damit gilt es unter anderem für den Marktplatz und die Fußgängerzone, die bislang ...
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