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Mertloch

Nach Scheunenbrand in Mertloch: Wer muss für Straftaten von Kindern haften?

Von Jessica Pfeiffer
Beim Scheunenbrand entstanden mehrere Zehntausend Euro Schaden.
Beim Scheunenbrand entstanden mehrere Zehntausend Euro Schaden. Foto: Freiwillige Feuerwehr Maifeld

Der Scheunenbrand in Mertloch vor wenigen Wochen richtete einen Sachschaden von mehreren Zehntausend Euro an. Ausgelöst wurde er von einer weggeworfenen Zigarettenkippe. Der Übeltäter: Ein 13-jähriger Junge, der die Tat später in Begleitung seiner Mutter bei der Polizei Mayen gestand. Was passiert nun? Mit welchen rechtlichen Konsequenzen muss der Junge rechnen? Und wer kommt für den Schaden auf? Die RZ hat einen Fachanwalt für Strafrecht gefragt.

Lesezeit: 2 Minuten
„Der 13-Jährige ist noch nicht strafmündig“, stellt Rechtsanwalt Rasmus Schmidt fest. Denn: Laut dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) können sich in Deutschland nur Personen strafbar machen, die zur Tatzeit 14 Jahre alt sind, erklärt Schmidt. Davon zu unterscheiden ist die zivilrechtliche Deliktsfähigkeit, denn Kinder im Alter zwischen 7 und 18 Jahren sind ...