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Koblenz/Kreis MYK

Mopedführerschein ab 15: Bahn frei für mehr Mobilität junger Leute

Von Elvira Bell
In Rheinland-Pfalz wurde das Mindestalter fürs Mopedfahren gesenkt. Konkret geht es um das Fahren von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Kilometer pro Stunde. Bei dem Foto handelt es sich um eine Symbolaufnahme. Die junge Frau absolviert gerade Fahrstunden für die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B.
In Rheinland-Pfalz wurde das Mindestalter fürs Mopedfahren gesenkt. Konkret geht es um das Fahren von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Kilometer pro Stunde. Bei dem Foto handelt es sich um eine Symbolaufnahme. Die junge Frau absolviert gerade Fahrstunden für die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B. Foto: Elvira Bell

Bislang konnten 15-Jährige nur die Mofaprüfbescheinigung erwerben. Aber gerade im ländlichen Bereich besteht, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht im erforderlichen zufriedenstellenden Rahmen zur Verfügung stehen, ein erhebliches Mobilitätsproblem für den Weg zur Schule oder Ausbildungsstelle, zum Sport oder zu Freunden, wenn „Taxi Mama“ nicht bemüht werden soll. Mit einem Kraftfahrzeug bis 50 Kubikzentimeter, das eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometer pro Stunde erreichen kann, zu fahren, das ist in Rheinland-Pfalz seit Anfang Juni ab einem Alter von 15 Jahren möglich.

Lesezeit: 3 Minuten
Grund hierfür ist, dass das Mindestalter für die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse AM von 16 auf 15 Jahre herabgesetzt wurde. Froh, dass das rheinland-pfälzische Kabinett dem Vorschlag von Verkehrsminister Volker Wissing gefolgt ist und den Weg für die Einführung des Mopedführerscheins mit 15 Jahren freigemacht, ist Joachim Einig. Der Vorsitzende ...
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Kriterien für den Erwerb der AM-Fahrerlaubnis

„Jugendliche können sich bereits sechs Monate vor Erreichen des 15. Lebensjahres bei der Fahrschule anmelden“, so Joachim Einig. Die Theorieprüfung sei frühestens drei Monate, die Praxisprüfung einen Monat vor Vollendung des 15.

Lebensjahres möglich. Für den Erwerb der Fahrerlaubnis braucht es die theoretische und fahrpraktische Ausbildung in einer Fahrschule mit jeweils abschließender Prüfung. Um zur theoretischen Prüfung zugelassen zu werden, sind 14 Doppelstunden à 90 Minuten theoretischer Unterricht vorgeschrieben. In der Klasse AM gibt es allerdings keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtfahrstunden. Wie viele Fahrstunden ein Fahrschüler tatsächlich machen muss, hängt von dessen Fähigkeiten und seinen Lernfortschriften ab. Der AM-Führerschein beinhaltet das Führen von Krafträdern, zwei-, dreirädrige Krafträder, die auf 45 Kilometer pro Stunde gedrosselt sind, sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads). ef
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