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Mayen/Andernach/Region

Mayens Rätelandschaft wird bunter: Am Sonntag wird der Beirat Migration und Integration gewählt

Von Thomas Brost
Ausländer, Staatenlose und auch andere Berechtigte dürfen am Sonntag den Migrationsbeirat auf städtischer Ebene und im Kreis wählen.
Ausländer, Staatenlose und auch andere Berechtigte dürfen am Sonntag den Migrationsbeirat auf städtischer Ebene und im Kreis wählen. Foto: dpa

Nicht nur mehr als 33.000 ausländische Mitbürger in der Stadt Koblenz, dem Landkreis Mayen-Koblenz und den großen kreisangehörigen Städten Andernach und Mayen sind am Sonntag, 27. Oktober, aufgerufen, ihre Vertreter für den kommunalpolitischen Bereich zu wählen. Nein, hinzu kommt eine unbekannte Anzahl – sie dürfte ebenfalls im fünfstelligen Bereich liegen – von Einwohnern, die eingebürgert sind. Es gibt im Gegensatz zur Kommunalwahl im Mai einige Dinge, die bei der Wahl zum Migrationsbeirat abweichen. Und in der Stadt Mayen ist diesmal fest mit einem Novum zu rechnen.

Lesezeit: 3 Minuten
1 Wer darf den Beirat für Migration und Integration wählen? Im Gegensatz zur Kommunalwahl darf zur Wahl des Migrationsbeirates ein junger Mensch antreten, der am Wahlsonntag mindestens 16 Jahre alt ist. Das vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber will, dass junge Ausländer sich frühzeitig in der Gesellschaft einbringen. „Wichtig ist, ...