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Kreis Mayen-Koblenz
Im Schulgebäude gibt es Wegführungen und Einbahnregelungen. Im gesamten Gebäude besteht eine Maskenpflicht; erst am Sitzplatz darf diese wieder abgenommen werden. Und natürlich muss der Mindestabstand von 1,5 Metern auch in der Schule eingehalten werden. So weit die Theorie, in der Praxis sieht das jedoch anders aus, berichtet ein Oberstufenschüler ...
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