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Kell

Hunderte Andernacher Grundstückseigentümer betroffen: Umstrittene Flurbereinigung in Kell beginnt

Von Martina Koch
Rund um den Andernacher Höhenstadtteil Kell ist die Landschaft in viele kleine Parzellen zersplittert. Durch die Flurbereinigung sollen möglichst große, zusammenhängende Grundstücke entstehen und durch Wege erschlossen werden.
Rund um den Andernacher Höhenstadtteil Kell ist die Landschaft in viele kleine Parzellen zersplittert. Durch die Flurbereinigung sollen möglichst große, zusammenhängende Grundstücke entstehen und durch Wege erschlossen werden. Foto: DLR Westerwald-Osteifel

Seit vielen Jahren streiten die Eigentümer, die rund um den Andernacher Stadtteil Kell Grundstücke besitzen, erbittert über die Flurbereinigung. Die Mehrheit der Grundstücksbesitzer sprach sich gegen das Verfahren aus, doch seitdem das Oberverwaltungsgericht in Koblenz in der Sache entschieden hat, steht fest: Die Flurbereinigung kommt (wir berichteten). Mit einer sogenannten Aufklärungsversammlung wurde das umstrittene Verfahren jetzt im Juni wieder eröffnet. Unsere Zeitung hat mit dem Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, Erich Schlich, über die neuesten Entwicklungen gesprochen.

Lesezeit: 3 Minuten
Bei der Aufklärungsversammlung wurden die Grundstücksbesitzer, zu denen auch die Stadt Andernach zählt, offiziell über die Neuabgrenzung des Flurbereinigungsgebiets informiert. Das Gebiet, welches in das Verfahren miteinbezogen wird, ist nämlich seit der ersten Anordnung der Flurbereinigung im Jahr 1959 deutlich gewachsen: War damals von einer Fläche von rund 300 Hektar ...
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Neuordnung der Grundstücksverhältnisse steht seit 1959 im Raum

Das Flurbereinigungsverfahren in Kell wurde 1959 angeordnet. Hintergrund ist, dass das Land rund um den Stadtteil in viele kleine Flächen zersplittert ist: 300 Hektar Land verteilen sich auf 4000 Parzellen, die 250 verschiedenen Eigentümern gehören. Mit der Flurbereinigung sollen durch Zusammenlegung und Tausch möglichst große, zusammenhängende Grundstücke geschaffen und durch Wege erschlossen werden.

Ziel des Verfahrens ist in erster Linie, den Landwirten das Bewirtschaften der rund um den Stadtteil gelegenen Flächen zu erleichtern. Als 1963 Bimsvorkommen in dem Gebiet entdeckt wurden, legte man das Flurbereinigungsverfahren auf Eis. 2009 kam das Verfahren wieder in Gang, im Juni 2011 wurde der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft gewählt, die die Interessen der Grundstückseigentümer vertritt. In Absprache mit dem Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR) in Mayen ließ man im Oktober 2015 alle Eigentümer über eine Fortführung des Verfahrens abstimmen: 60,3 Prozent sprachen sich dagegen aus, weswegen das DLR die Flurbereinigung einstellte. Dagegen legte ein landwirtschaftlicher Betrieb Klage ein. Vor einem Jahr erklärte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz den Einstellungsbeschluss für rechtswidrig. Seitdem kommt das Flurbereinigungsverfahren wieder in Gang. mko
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