Auf Anfrage unserer Zeitung hat die Kreisverwaltung am Dienstag mitgeteilt, dass es im Seniorendomizil am Grubenfeld bis dahin keine Todesfälle gab. Tatsächlich waren dort zu diesem Zeitpunkt bereits drei Menschen an beziehungsweise mit dem Virus verstorben. Wie konnte es passieren, dass die Kreisverwaltung eine falsche Information herausgegeben hat? Unsere Zeitung hat nachgefragt.
Eine Ursache ist die Komplexität des Meldeverfahrens bei Corona-Fällen und bei der Datenerfassung. Wie Kreissprecher Damian Morcinek berichtet, seien alle drei Personen seit Bekanntwerden des positiven Befunds in der Corona-Datenbank des Gesundheitsamtes, aus der auch die Zahlen ans Land gemeldet werden, gelistet worden. Der Tod einer Frau sei in der täglich durch die Kreisverwaltung veröffentlichten Statistik bekannt gegeben worden, der Tod der anderen Frau allerdings noch nicht. Die Weiterleitung von Informationen über Todesfälle an die Statistik geschieht in der Regel zeitversetzt und könne schon mal mehrere Tage vom eigentlichen Todestag abweichen.
„Im Fall des 77-Jährigen, der nicht an, sondern mit Corona verstorben ist, mussten wir nun feststellen, dass er in der Statistik irrtümlich den Covid-19-Todesfällen zugeordnet wurde“, schildert Morcinek. „Die besagten Fehler werden selbstverständlich nachträglich korrigiert.“
Zusätzlich zur Corona-Datenbank wird im Lagezentrum im Kreishaus noch eine weitere Liste mit von Corona betroffenen Einrichtungen wie Schulen, Kitas und Seniorenheimen geführt. „Zum Zeitpunkt der ersten Anfrage durch die RZ zu Fällen im Mayener Seniorenheim waren in dieser zusätzlichen Liste noch keine Todesfälle aufgeführt, da sie noch nicht durch die Heimleitung ans Gesundheitsamt kommuniziert wurden“, erklärt der Kreissprecher. Sehr wohl sei die Heimleitung zu diesem Zeitpunkt aber bereits ihrer Pflicht nachgekommen, die Heimaufsicht beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung über die Fälle zu informieren. hrö