Das gilt zumindest für Unfälle, die nachweislich mit Winterreifen nicht passiert wären. Darauf weist der ADAC in München hin. Selbst ein Vollkaskoschutz ändert daran nichts. Hintergrund ist, dass in Deutschland eine «situative» Winterreifenpflicht besteht. Sie müssen aufgezogen werden, wenn das Wetter es erfordert.
Das heißt zugleich, dass keine generelle Winterreifenpflicht gilt. Genau deshalb müssen Autovermieter ihre Flotten nicht komplett mit den Pneus ausrüsten. Der ADAC rät Fahrern, die einen Wagen ausleihen wollen, sich beim – möglichst frühzeitigen – Reservieren bestätigen zu lassen, dass das Auto Winterreifen hat. Kann der Vermieter dann entgegen seiner Zusage doch keinen solchen Wagen anbieten, darf der Mieter die Abnahme verweigern.