Archivierter Artikel vom 11.03.2010, 11:24 Uhr
Berlin
Nachhilfestunden wegen Umzug steuerlich absetzbar
Zusätzlicher Unterricht könne beispielsweise notwendig werden, weil die neue Schule weiter im Unterrichtsstoff ist oder andere Schwerpunkte gesetzt hat. Die Aufwendungen für Nachhilfe werden aber nur anteilig berücksichtigt. Kosten bis zur Hälfte des Höchstbetrags – also 792 Euro – können zu 100 Prozent geltend gemacht werden. Weitere Kosten bis zum Maximalbetrag von 1584 Euro werden nur noch zu 75 Prozent angerechnet.