Behörden dürfen Fahrerlaubnis einziehen – Recht: Drogenfahrt mit dem E-Roller
SP-X/Würzburg. Wer unter Drogeneinfluss E-Roller fährt, muss mit dem Verlust des Pkw-Führerscheins rechnen. Wie das Verwaltungsgericht Würzburg entschieden hat, kann eine Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs bestehen.
In dem verhandelten Fall ging es um einen E-Scooter-Fahrer, der bei einer Verkehrskontrolle mit Cannabis- und Amphetamin-Spuren im Blut aufgefallen war. Die Behörde entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis, wogegen er klagte. Ohne Erfolg: Dem Gericht zufolge war der Führerscheinentzug rechtmäßig. Der Kläger habe unter der Wirkung von Betäubungsmitteln mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilgenommen und sich dadurch als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen. Der Kläger sei zudem mindestens als gelegentlicher Konsument von Cannabis anzusehen, da nachweislich mehr als ein Konsumakt vorgelegen habe, wie „RA Online“ aus der Entscheidung zitiert. (Az.: W 6 K 21.1113)