Staatsanwalt: Böhr handelte vorsätzlich – zwei Jahre Haft auf Bewährung
CDU-Chef Christoph Böhr.Foto: Fredrik von Erichsen/Archiv
Der Ex-CDU-Chef und andere Angeklagte sollen vorsätzlich einen Vermögensschaden verursacht haben: Die Staatsanwaltschaft sieht im Untreue-Prozess gegen Christoph Böhr dessen Schuld „durch eine lückenlose Beweiskette“ als erwiesen an. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung.
Lesezeit: 3 Minuten
Von unserem Redakteur Frank Giarra
Christoph Böhr hat gelitten in den vergangenen Jahren. Sein großer Traum, Regierungschef von Rheinland-Pfalz zu werden, ist im Mai 2006 zerplatzt. In der CDU spielt der frühere Partei- und Fraktionschef keine Rolle mehr. Aus dem öffentlichen Leben hat sich der Trierer zurückgezogen. Jetzt droht ihm auch ...
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