Greift Dreyer nun ein? Gericht stoppt Spiegels Ämterpatronage
Von Ursula Samary
Wird das nächste Gespräch von Ministerin Anne Spiegel (Grüne) mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) weniger angenehm?Foto: dpa
Das Mainzer Verwaltungsgericht hat der Ämterpatronage von Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) einen deutlichen Riegel vorgeschoben. Spiegel wollte den Chefposten in der Verbraucherschutz-Abteilung der früheren Büroleiterin von Ex-Wirtschaftsministerin Eveline Lemke (Grüne) zuschustern. Das Gericht stellte aber fest: Nach dem Anforderungsprofil für die B 3-Stelle (Grundgehalt: etwa 7450 Euro) hätte Spiegels grüne Favoritin gar nicht „ins eigentliche Auswahlverfahren“ kommen dürfen.
Lesezeit: 2 Minuten
Klar gewonnen hat den Streit mit Spiegel eine Juristin, die als Stellvertreterin die Abteilung leitet und nach Aktenlage des Gerichts als äußerst qualifiziert gilt. Pikant: Spiegel selbst hat dieser Beamtin im Oktober 2017 eröffnet: Das „Tohuwabohu“ beim Ausschreibungsverfahren ändere nichts daran, dass man die Auswahl für die von ihr ausgesuchte ...
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