Plus
Rheinland-Pfalz

Abschiebepraxis: Rheinland-Pfalz schickt nur verurteilte Straftäter in den Irak zurück

Von Ursula Samary
Tatverdächtiger
Ali B. wird von Beamten aus einem Helikopter zum Polizeipräsidium Westhessen gebracht. Foto: Boris Roessler

Nach dem gewaltsamen Tod von Susanna (14) aus Mainz wird neben einigen brisanten Fragen zur Flughafenkontrolle auch heftig darüber diskutiert, ob der teils geständige Täter Ali B. aus Rheinland-Pfalz schneller und somit eventuell vor dem Tod des Mädchens abgeschoben worden wäre. Nachfragen unserer Zeitung ergeben: vermutlich nicht. Weitere Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem tragischen Fall aufdrängen: Dauern die Gerichtsverfahren im Land auch eineinhalb Jahre, so wie in Wiesbaden? Und: Wie viele der von der Polizei in einem Frühwarnsystem ermittelten ausländischen Intensivtäter mussten inzwischen das Land verlassen? Wir haben nachgehakt.

Lesezeit: 2 Minuten
Eine der Grundsatzfragen lautet: Schiebt Rheinland-Pfalz in den Irak ab? Wie das Integrationsministerium erklärt, „sind Abschiebungen von Straftätern in den Irak unter bestimmten Bedingungen möglich“. Aber es betont auch: „Wenn noch keine strafrechtliche Verurteilung vorliegt, sondern beispielsweise lediglich ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, ist keine Abschiebung möglich.“ Gegen Ali B. liefen ...