SP-X/Stuttgart. Jeder Autoautofahrer kennt den Schalter für das Warnblinklicht, der meist mitten im Armaturenbrett zu finden ist. Doch wann soll der Schalter mit dem roten Dreieck aktiviert werden? Mit dem angeschalteten Warnblinklicht macht man auf eine Gefahr aufmerksam. Es sollte nur dann genutzt werden, wenn mit seinem Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder man andere vor Gefahren warnen will. Darauf weist die Sachverständigenorganisation Dekra hin und nennt Nutzungsbeispiele.
So warnt man nachfolgenden Verkehr mittels Warnblinkanlage, wenn man sich einem Stau etwa auf einer Autobahn nähert. Beim Abschleppen ist vorgeschrieben, dass bei beiden Fahrzeugen die Warnblinker angeschaltet sind. Das Warnblinklicht muss auch aktiviert werden, wenn ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegenbleibt, an der es möglicherweise nicht rechtzeitig als Hindernis erkennbar ist. Die Warnblinker müssen eingeschaltet bleiben, auch die Pannenstelle durch Warndreieck und Warnleuchte zusätzlich abgesichert wird. Nicht statthaft ist dagegen die Nutzung der Warnfunktion beim Halten in der zweiten Reihe, so die Dekra-Experten.