München

Geld an Gema: Bei Konzert rockt für Komponisten auch die Werbung

Musik-Komponisten und Texter müssen in Zukunft auch an Werbeeinnahmen und Sponsorengeldern beteiligt werden. Das hat der Musikrechte-Verwerter Gema in Verhandlungen mit Konzertveranstaltern durchgesetzt.

Lesezeit: 1 Minute
Anzeige

München – Musik-Komponisten und Texter müssen in Zukunft auch an Werbeeinnahmen und Sponsorengeldern beteiligt werden. Das hat der Musikrechte-Verwerter Gema in Verhandlungen mit Konzertveranstaltern durchgesetzt.

Vom 1. April 2011 an müssen Veranstalter, die zum Beispiel durch eine Kooperation mit einem Wirtschaftsunternehmen bei einem Konzert zusätzliches Geld einnehmen, zwischen 0,35 und 0,42 Prozent auf den Bruttoumsatz der Veranstaltung an die Gema zahlen. Das teilten der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (bdv), der Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) und die Gema am Donnerstag in München in einer gemeinsamen Erklärung mit.

Das Deutsche Patent- und Markenamt, an das sich die Parteien nach langen Diskussionen gewandt hatten, hatte in einer Schiedsentscheidung im Jahr 2009 erklärt, bei den Werbeeinnahmen handle es sich um einen geldwerten Vorteil, an dem die Autoren beteiligt werden müssten. Es hatte den Parteien vorgeschrieben, bis Ende 2010 zu einer Einigung zu kommen. Die wurde jetzt erreicht. Der Vorstandsvorsitzende der Gema, Harald Heker, sprach von einem „Durchbruch“.