Zu militärischem Beistand verpflichtet

Nach dem Zweiten Weltkrieg führte der Konflikt der Supermächte USA und Sowjetunion zur Bildung von zwei feindlichen Machtblöcken. Die dazugehörigen Militärbündnisse, Nato und Warschauer Pakt, standen sich hochgerüstet gegenüber.

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Die „Organisation des Nordatlantikpakts“ (Nato) wurde am 4. April 1949 in Washington von zunächst zwölf Staaten gegründet, die Bundesrepublik trat 1955 bei. Laut Nato-Vertrag wird ein Angriff auf ein einzelnes Bündnisland als Angriff auf die gesamte Allianz betrachtet. Alle Nato-Mitglieder sind so zum militärischen Beistand verpflichtet. Als Reaktion auf die Nato-Gründung einigten sich am 14. Mai 1955 unter Moskaus Führung acht Staaten – darunter die DDR – auf den „Warschauer Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“. Darin verpflichten sich die Mitglieder des im Westen Warschauer Pakt genannten Bündnisses, bei einem bewaffneten Überfall dem Angegriffenen auch mit militärischen Mitteln Beistand zu leisten.

1968 verkündete Kremlchef Leonid Breschnew, die Pakt-Staaten hätten nur eine eingeschränkte Souveränität und dürften das „sozialistische Lager“ nicht verlassen. Michail Gorbatschow verwarf die Breschnew-Doktrin, und die Zwangsgemeinschaft zerbrach 1991.