Was rechtlich gilt

Lebt das Kind wechselweise mal beim einen, mal bei dem anderen Elternteil, aber beide teilen sich das Sorgerecht, gilt grundsätzlich: Sie dürfen gemeinsam im Sinne des Kindes entscheiden.

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Im Streitfall muss das Familiengericht entscheiden. „Die Richter können in einzelnen Fragen die Entscheidungsbefugnis auf einen Elternteil übertragen“, sagt Weil. Dann darf beispielsweise nur noch einer bestimmen, welche Schule sich für das Kind eignet.

Aus Sicht des Juristen ist das nicht unproblematisch: „Dann wird es vermutlich auch in anderen Bereichen schwierig, gemeinsame Lösungen zu finden.“ Ein weiteres Beispiel: Sollte ein Partner etwa aus beruflichen Gründen weit wegziehen, legt im Streitfall das Familiengericht fest, wer in Zukunft über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden darf.

Grundsätzlich gilt: Bei unverheirateten Paaren liegt das alleinige Sorgerecht für das Kind automatisch bei der Mutter. Wollen sich beide Partner um das Kind kümmern, muss die Mutter eine entsprechende Erklärung abgeben. „Alternativ kann der Partner beim Familiengericht einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen“, erklärt der Fachanwalt für Familienrecht. Dem Antrag wird stattgeben, wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht.