Hintergrund: So verfahren andere Staaten

Im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf Erbkrankheiten untersuchen und dann auswählen – in vielen Ländern ist das möglich. Eine Auswahl an Regeln für die Präimplantationsdiagnostik (PID):

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Im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf Erbkrankheiten untersuchen und dann auswählen – in vielen Ländern ist das möglich. Eine Auswahl an Regeln für die Präimplantationsdiagnostik (PID):

Belgien: Seit 1994 werden „in vitro“ erzeugte Embryonen zum Beispiel auf Erbkrankheiten getestet. Eine gesetzliche Regelung für die Forschung an Embryonen wurde 2003 geschaffen. Die rein geschlechtsspezifische Auswahl ist verboten.

Dänemark: Bei Risiko etwa für genetisch bedingte Krankheiten sind Untersuchungen an befruchteten Eizellen im Reagenzglas erlaubt. Die erste PID wurde 1999 zugelassen.

Frankreich: Die PID ist seit 1997 konkret rechtlich reguliert. Sie ist nur erlaubt, wenn dadurch schwere genetische Krankheiten vermieden werden können, ein Elternteil eine Anomalie hat und das Paar mindestens zwei Jahre zusammenlebt.

Großbritannien: Zur Erkennung schwerer Krankheiten oder spontan auftretender Chromosomendefekte ist die PID erlaubt. Sie wird seit 1990 angewandt. Im Januar 2009 kam in London das erste Baby Großbritanniens zur Welt, bei dem mittels PID ein Brustkrebsgen ausgeschlossen wurde.

USA: Das Verfahren wird seit 1990 genutzt, auf bundesstaatlicher Ebene gibt es keine gesetzliche Regelung. Selbst die Nutzung von PID zu nichtmedizinischen Zwecken wie der Wahl des Geschlechts wird weitgehend als legitim anerkannt.