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1 Abschlagsfreie Rente ab 63: Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll schon mit 63 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen können. Begünstigt sind die Geburtsjahrgänge zwischen 1952 und 1963. Phasen von Arbeitslosigkeit sollen mit angerechnet werden, ebenso Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Familienangehörigen oder Zeiten ...
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