Chronologie: DDR-Doping vor Gericht

Die Prozesse im Zeitraffer:

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18. März 1998: Vor dem Berliner Landgericht beginnt der erste Prozess um das systematische Doping von DDR-Sportlern. Angeklagt sind insgesamt sechs Trainer und Ärzte des SC Dynamo Berlin.

18. August 1998: Vor einer anderen Kammer des Landgerichts beginnt der zweite Prozess gegen fünf Verantwortliche des TSC Berlin. Zum Auftakt räumen die Angeklagten ihre Beteiligung an der Anabolika-Vergabe ein.

20. August 1998: Die Berliner Medizinerin Dorit Rösler entschuldigt sich als erste Angeklagte überhaupt bei den Opfern – damit die frühere Vereinsärztin des TSC Berlin den Sportlern „wieder in die Augen sehen“ kann.

24. August 1998: Erstmals verurteilt ein Gericht Verantwortliche des DDR-Sports wegen Dopings. Zwei frühere Ärzte und ein Trainer des TSC Berlin werden wegen Körperverletzung beziehungsweise Beihilfe zu Geldstrafen zwischen 7000 und 27 000 Mark verurteilt.

22. Dezember 1999: Der frühere Generalsekretär des Deutschen Schwimmsportverbandes der DDR, Egon Müller, und zwei Cheftrainer werden zu jeweils einem Jahr Haft auf Bewährung und 5000 Mark verurteilt.

26. März 2000: Der Sportmediziner des ASK Vorwärts Potsdam, Jochen Neubauer, wird vom Amtsgericht Potsdam zu 9000 Mark Strafe verurteilt. Der Olympiastützpunkt kündigt Neubauer daraufhin ebenso wie Fußball-Zweitligist Tennis Borussia.

18. Juli 2000: DDR-Sportchef Manfred Ewald und der als zentrale Figur des Staatsdopings mitangeklagte Sportarzt Manfred Höppner werden zu Bewährungsstrafen verurteilt: 22 Monate Haft auf Bewährung für Ewald, 18 Monate für Höppner. Beide hätten sich der heimlichen Verabreichung von männlichen Hormonen – sogar an minderjährige Sportler – und der Beihilfe zur Körperverletzung schuldig gemacht. Ewalds Stellvertreter Thomas Köhler wird zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll wegen der Verabreichung „unterstützender Mittel“ 26 400 Mark zahlen.