Änderungen 2017: Was Beschäftigte, Rentner und Unternehmer wissen müssen

Mehr Kindergeld und Hartz IV: 2017 kommen wieder viele Änderungen auf Bürger und Firmen zu.
Mehr Kindergeld und Hartz IV: 2017 kommen wieder viele Änderungen auf Bürger und Firmen zu. Foto: dpa

Geringfügige Steuerentlastungen, ein neues Einstufungssystem für Pflegebedürftige, ein höherer Mindestlohn: 2017 kommen wieder viele Änderungen auf Bürger und Firmen zu. Eine Auswahl:

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Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag steigt um 168 Euro auf 8820 Euro. Davon profitieren alle Steuerzahler, da der Fiskus erst bei Einkommen über dem Grundfreibetrag Steuern abzieht. So werden 2017 bei einem Ledigen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8820 Euro im Jahr Steuern fällig. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 17 640 Euro.

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag von insgesamt 7248 Euro wird im ersten Schritt um 108 Euro erhöht. Für Eltern bleibt dieser Betrag pro Kind und Jahr ihres Einkommens steuerfrei.

Kindergeld

Das Kindergeld steigt um monatlich 2 Euro pro Kind. Für die ersten beiden Kinder beträgt es dann monatlich je 192 Euro, für das dritte Kind 198 Euro. Ab Kind Nummer vier gibt es jeweils 223 Euro.

Kinderzuschlag

Wer wenig verdient, bekommt einen Kinderzuschlag. Er wird Anfang 2017 um 10 Euro auf je 170 je Monat erhöht.

Einkommensteuer

Die Eckwerte des Einkommensteuertarifs werden ausgeweitet, sodass einige Steuersätze erst bei höheren Einkommen greifen. Damit wird die Mehrbelastung aus dem Zusammenspiel von Inflation, Gehaltserhöhung und progressiver Besteuerung ausgeglichen und so der Effekt der „kalten Progression“ eingedämmt. Der Steuersatz fängt mit 14 Prozent an bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 8821 Euro (Ledige/2017) und steigt dann mit dem Einkommen allmählich an bis auf 42 Prozent ab einem Betrag von 54 058 Euro.

Unterhalt

Unterhaltskosten für einen Dritten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Für das Jahr 2017 sind nach Angaben des Steuerzahlerbundes maximal 8820 Euro abziehbar und damit 168 Euro mehr als für 2016.

Altersvorsorge

Vorsorgeaufwendungen für das Alter können steuerlich besser abgesetzt werden. Dazu gehören etwa Beiträge zur gesetzlichen Rentenkasse oder zu Versorgungswerken. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gilt laut Steuerzahlerbund ein Höchstbetrag von 23 362 Euro. Maximal könnten 84 Prozent abgesetzt werden, heißt es. Bei Arbeitnehmern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, werde von den Vorsorgeaufwendungen allerdings der steuerfreie Arbeitgeberanteil abgezogen.

Pflegeversicherung

Mit der zweiten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes II wird das Leistungsangebot für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige ausgebaut. Eingeführt wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der sich nach dem Grad der Selbstständigkeit des Betroffenen richtet und nicht mehr so sehr nach dem Zeitaufwand für die Hilfe.

Demenzkranken wird Anspruch auf die gleichen Leistungen eingeräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Zugleich werden die bisherigen drei Pflegestufen auf fünf sogenannte Pflegegrade ausgeweitet.

Beitragssätze

Der Beitragssatz zur Krankenversicherung bleibt 2017 weitgehend unverändert bei durchschnittlich 15,7 Prozent. Denn der Zusatzbeitrag, den die Arbeitnehmer allein zahlen müssen, kann laut Schätzung bei 1,1 Prozent bleiben. Er kommt zum Beitrag von 14,6 Prozent hinzu, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte tragen.

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt bei 18,7 Prozent stabil. In der Pflegeversicherung steigt er auf 2,55 Prozent beziehungsweise 2,8 Prozent bei Kinderlosen. Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung beträgt weiter 3,0 Prozent.

Bemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der auf Arbeitsentgelt oder Rente Beiträge zu zahlen sind, steigt bei der Rentenversicherung im Westen auf 6350 Euro monatlich und im Osten auf 5700 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 52 200 Euro. Die Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird 2017 ausgeweitet auf Beschäftigte mit einem Arbeitsentgelt bis 57 600 Euro.

Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende Mütter oder Väter sollen künftig besser abgesichert sein, wenn der andere Elternteil Unterhalt für das gemeinsame Kind verweigert. Der sogenannte Unterhaltsvorschuss wird ausgeweitet. Die Gesetzespläne sehen vor, die Begrenzung der Bezugsdauer auf sechs Jahre abzuschaffen und die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre zu erhöhen. Noch verhandeln Bund und Länder über die Finanzierung.

Hartz-IV-Sätze

Zum Jahresbeginn 2017 sollen Leistungen für alle steigen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt zum 1. Januar von 404 Euro auf 409 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder zwischen 6 und 13 erhöht sich um 21 auf 291 Euro. Der Regelsatz für Kinder bis zu sechs Jahre beträgt 2017 weiterhin 237 Euro im Monat. Jugendliche bis 18 Jahren erhalten 311 Euro.

Rente

Die Rentner in Deutschland können für Mitte 2017 mit einem Zuschlag von bis zu 2 Prozent rechnen. Die genaue Erhöhung steht erst im Frühjahr fest.

Flexi-Rente

Arbeitnehmer können flexibler aus dem Berufsleben aussteigen. Künftig kann eine neu eingeführte Teilrente mit Teilzeitarbeit kombiniert werden. Das soll einen Anreiz bieten, um länger zu arbeiten. Außerdem dürfen diejenigen, die mit 63 Jahren in Teilrente gehen, künftig deutlich mehr hinzuverdienen. Bislang drohten drastische Kürzungen von bis zu zwei Dritteln, wenn der Hinzuverdienst mehr als 450 Euro im Monat betrug. Ab Juli 2017 können Rentner dann jährlich 6300 Euro hinzuverdienen. Darüber liegende Verdienste werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt von 8,50 auf 8,84 Euro je Stunde. Auf die Steigerung um 34 Cent hatte sich eine Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern verständigt.

Senioren

Für 2017 beträgt der Altersentlastungsbetrag 20,8 Prozent des Bruttolohns – höchstens 988 Euro. Der Betrag soll ältere Steuerzahler bei der Einkommensteuer entlasten: Er greift ab dem Jahr, das der Vollendung des 64. Lebensjahres folgt.

Neurentner

Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich 2017 der steuerpflichtige Rentenanteil von 72 auf 74 Prozent. Somit bleiben nur noch 26 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt für im Jahr 2017 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenanteil bestehen.

Spendenbescheinigung

Spenden an kirchliche, mildtätige oder gemeinnützige Organisationen können steuerlich geltend gemacht werden. Für Spenden, die ab 1. Januar 2017 gezahlt werden, muss der Nachweis nicht mehr der Einkommensteuererklärung beigefügt werden.

Steuererklärung

Wird beim monatlichen Lohnsteuerabzug ein Freibetrag berücksichtigt, besteht grundsätzlich die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben – außer, wenn der Steuerzahler nur geringe Einkünfte hat. Beträgt der 2017 erzielte Arbeitslohn maximal 11 200 Euro, muss keine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.

Fotobücher

Für Fotobücher fällt ab 2017 ein Umsatzsteuersatz von 19 statt 7 Prozent an.

E-Autos

Das kostenlose oder verbilligte Aufladen eines Elektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers ist ab 1. Januar 2017 steuerfrei. Die Regelung gilt für reine Elektrofahrzeuge, Hybridfahrzeuge und zugelassene Elektrofahrräder. Die Begünstigung ist bis Ende 2020 befristet.

Umzugspauschalen

Die Umzugskosten für einen beruflich bedingten Umzug können als Werbungskosten angegeben werden – die steuerlich absetzbaren Pauschbeträge werden zum 1. Februar 2017 erhöht. Der Pauschbetrag für Umzüge, die bis Ende Januar 2017 abgeschlossen werden, beträgt für Ledige 746 und für Verheiratete 1493 Euro – für spätere Umzüge aber 764 und 1528 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person steigt die Pauschale zum Februar von 329 auf 337 Euro. Kommt ein Kind in der neuen Schule nicht mit und wird daher Nachhilfeunterricht erforderlich, können diese Kosten bislang bis maximal 1882 Euro abgesetzt werden, ab Februar dann bis 1926 Euro.

Kassensysteme

Unternehmer sollten ab 2017 nur noch elektronische Ladenkassen einsetzen, die Einzeldaten speichern können und einen Datenexport ermöglichen. Denn am 31. Dezember 2016 läuft die aus dem Jahr 2010 stammende Übergangsregel für diese Kassenmodelle aus. Werden die alten Kassen weiter eingesetzt, besteht ab dem Jahr 2017 die Gefahr, dass die Finanzverwaltung Umsätze hinzuschätzt.

Garantiezins

Ab Januar gilt für klassische Lebensversicherungen ein niedrigerer Höchstrechnungszins – auch Garantiezins genannt. Er sinkt von derzeit 1,25 auf 0,9 Prozent und ist der Zinssatz, den die Versicherer ihren Kunden maximal auf den Sparanteil zusagen dürfen. Der neue Garantiezins gilt laut Branchenverband GDV für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2017 abgeschlossen werden. Für Bestandskunden ändere sich nichts; sie erhalten die garantierten Leistungen ihres bestehenden Vertrages.

Lebensversicherungen/Steuern

Vom nächsten Jahr an greifen nach Angabe der Versicherungsbranche bei Einmalauszahlungen neue Steuerregeln. Kunden, die nach 2004 eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen haben, müssen laut GDV die Differenz zwischen Versicherungsleistung und eingezahlten Beiträgen zur Hälfte mit ihrem individuellen Tarif versteuern. Voraussetzung dafür sei, dass sie zum Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet haben und der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat.

Riester-Rente

Verbraucher können sich künftig vor Abschluss eines Riester- oder Basisrentenvertrages besser über das Preis-Leistungs-Verhältnis der angebotenen zertifizierten Produkte informieren. Alle Anbieter müssen ab 1. Januar 2017 ein neues Produktinformationsblatt (PIB) erstellen. Es ist laut Bundesfinanzministerium für alle einheitlich. Erstmals soll ein Verbraucher erkennen können, wie chancen- und risikoreich das von ihm gewählte Produkt ist. Eine neutrale Stelle ordnet alle Produkte einer sogenannten Chancen-Risiko-Klasse zu.

Betriebliche Altersvorsorge

Mit der höheren Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung erhöht sich laut GDV auch der Teil des Gehalts, den der Arbeitgeber steuer- und abgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds investieren kann. Der geförderte Höchstbetrag klettert demnach von 2976 auf 3048 Euro pro Jahr. Steuerfrei sind den Angaben zufolge zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen weitere 1800 Euro jährlich möglich.

Rürup-Rente

Inhaber einer Basis-Rente („Rürup-Rente“) können 2017 nach Darstellung der Versicherungswirtschaft erneut einen größeren Teil ihrer Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Zum einen steigt der steuerliche Höchstbetrag zur Rürup-Rente von 22 767 auf 23 362 Euro. Zudem wächst der prozentuale Anteil, den das Finanzamt von den eingezahlten Beiträgen berücksichtigt, von 82 auf 84 Prozent. Somit sind 2017 maximal 19 624 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig.

EEG-Umlage/Netzentgelte

Verbraucher müssen zur Förderung von Strom aus Windkraft und Sonne wohl auch 2017 tiefer in die Tasche greifen. Die sogenannte Ökostromumlage wird von 6,35 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Auch die Netzentgelte werden steigen. Falls Anbieter dies weitergeben und die Strompreise anheben, können Kunden nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg einen Tarif- oder Anbieterwechsel prüfen. In diesem Fall gibt es immer ein Sonderkündigungsrecht.

Ökostrom

Von 2017 an wird die Förderung von Ökostrom umgestellt. Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erhalten Betreiber größerer Windparks oder Solaranlagen sowie von Biogasanlagen künftig für eingespeisten Strom keine feste, gesetzlich festgelegte Vergütung mehr. Stattdessen werden neue Projekte ausgeschrieben. Wer am wenigsten Subventionen pro Kilowattstunde Strom verlangt, erhält dann den Zuschlag.

Elektrogeräte

Ab September 2017 dürfen nur noch Staubsauger verkauft werden, die eine maximale Leistung unter 900 Watt haben – am EU-Label auch daran erkennbar, dass der Jahresstromverbrauch unter Standardbedingungen maximal bei 43 Kilowattstunden liegen darf. Tests der Stiftung Warentest haben gezeigt, dass der geringere Stromverbrauch nicht zulasten der Saugkraft geht.

Heizungsanlagen

Seit 2016 gibt es eine Energieeffizienz-Kennzeichnung für Heizungsgeräte im Bestand. Neu ist ab 2017, dass Bezirksschornsteinfeger verpflichtet sind, alle noch nicht gekennzeichneten Geräte gestaffelt nach Baujahren zu etikettieren.

Feiertag

Zum Reformationsjubiläum ist der 31. Oktober 2017 bundesweit einmalig ein Feiertag. Dann jährt sich die Veröffentlichung von Martin Luthers Thesen zum 500. Mal.