Berlin

Ärzte sind unsicher

Das deutsche Embryonenschutzgesetz enthält mit die strengsten Richtlinien der Welt für Forschung und Medizin. Aber die 20 Jahre alten Formulierungen bringen Ärzte inzwischen teilweise an die Grenzen des Strafrechts, sagt der Reproduktionsmediziner Christian Thaler von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.

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Berlin – Das deutsche Embryonenschutzgesetz enthält mit die strengsten Richtlinien der Welt für Forschung und Medizin. Aber die 20 Jahre alten Formulierungen bringen Ärzte inzwischen teilweise an die Grenzen des Strafrechts, sagt der Reproduktionsmediziner Christian Thaler von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.

Thaler berichtet, dass Ärzte beispielsweise große Unsicherheit empfinden, wenn es um die Zahl der Embryonen geht, die maximal in den Mutterleib eingesetzt werden dürfen. Das Gesetz limitierte die Zahl von übertragbaren Embryonen auf drei. „Also wurde lange Zeit als richtige Lesart interpretiert, dass nur drei Embryonen, die maximale Zahl, die man auch zurücksetzen darf, entstehen dürfen“, berichtet Thaler. Inzwischen gibt es aber eine liberalere Auslegung. Neue Techniken ermöglichen den Ärzten nämlich, Embryonen erst Tage später einzusetzen und so diejenigen auszuwählen, die die besten Entwicklungschancen haben. Nur 20 bis 40 Prozent sind am fünften Tag nach der Befruchtung noch entwicklungsfähig.

Frage der Interpretation

Dennoch hält sich laut Thaler vermutlich die große Mehrheit der Mediziner an die buchstabengetreue Lesart, um sich nicht dem Risiko auszusetzen, das Gesetz zu übertreten – aber das bedeute eben schlechtere Aussichten für die Patienten. Denn die Chancen auf eine Schwangerschaft seien nach der Auslese um 10 zu 15 Prozent höher. Wegen der unsicheren Interpretation hat sich die neue Methode nur in einigen Landesteilen durchgesetzt. In Bayern etwa legt die Landesärztekammer das Gesetz weniger dogmatisch aus, weshalb dort Ärzte mehr als drei Zellen kultivieren.

Die Bundesärztekammer fordert mit Blick auf die umstrittene Präimplantationsdiagnostik klare gesetzliche Regeln. Manche Mediziner fürchten allerdings, dass eine umfassende Reform des Embryonenschutzgesetzes ihnen noch engere Grenzen setzt.