Brüssel

EU-Pläne: Auch im Ausland Internet-Abo genießen

Europäische Kommission in Brüssel 
Europäische Kommission in Brüssel  Foto: dpa

Keine Grenzen mehr im Internet – diesen Grundsatz will die EU spätestens ab 2017 realisieren. Doch dabei geht es nicht nur um Abos für Video- oder Musikportale. Die Europäische Kommission will die Nutzung geschützter Inhalte im Netz auf neue Füße stellen. Was bedeutet das für die User?

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Von unserem Brüsseler Korrespondenten Detlef Drewes

Videos und Musik, Fernsehen und Bücher – wird es das alles künftig mit einer Lizenz für alle EU-Staaten geben?

Im ersten Schritt will die EU-Kommission dafür sorgen, dass die Kunden kostenpflichtiger Abonnement-Portale auch die Angebote außerhalb der eigenen Grenzen nutzen können. Das gilt aber nur bei einem vorübergehenden Aufenthalt in der EU-Nachbarschaft. Wer seinen Wohnsitz dauerhaft wechselt, muss anders behandelt werden, weil der Grundsatz bleibt: Wer geschützte Werke anbietet, braucht dazu eine Genehmigung des Anbieters. Erwirbt ein Portal also nur eine Lizenz für Kunden in Deutschland, dürfen diese Werke nicht in Großbritannien oder Frankreich zugänglich gemacht werden.

Ist zu befürchten, dass die Gebühren für die grenzüberschreitende Nutzung zum Beispiel von Pay-TV-Angeboten steigen?

Nein. Die Kommission schließt das sogar kategorisch aus, weil der technische Aufwand gering ist. Es muss ja lediglich die Benutzerauthentifizierung für eine befristete Dauer freigeschaltet werden.

Gilt das auch für Livefernseh- oder Radioprogramme?

Zumindest nicht automatisch. Die Brüsseler Kommission hat angekündigt, zu diesem Zweck ihre bestehende Radio- und Fernsehrichtlinie zu überarbeiten. Bisher muss eine Urheberrechtslizenz für jedes Mitgliedsland der EU, in dem ein Programm empfangen werden kann, erworben werden. Das ist wenig praktikabel und führte zu einer ganzen Reihe von Streitfällen. Hier soll nach dem Willen der EU eine Lizenz für alle Mitgliedstaaten Abhilfe schaffen.

Wie will Brüssel die künftige Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke sicherstellen?

Es gibt dazu klare Aussagen: Wer geschützte Werke wie Filme, Musik, Bücher, Zeitungsbeiträge oder sonstige Produkte nutzen will, kann das nur gegen eine entsprechende Abgabe tun. Begründung: Künstler und Autoren, Verlage und Hersteller brauchen ein Einkommen aus ihrer Arbeit, weil ansonsten neue Produktionen unmöglich würden. Dies gilt im Übrigen ausdrücklich auch für Suchmaschinen, die solche Werke in ihren Ergebnislisten nennen und zugänglich machen. Dazu will die Kommission geeignete Bezahlmodelle vorschlagen, hat aber auch auf der Grundlage zweier Studien die Verwertungsgesellschaften aufgefordert, transparentere und ergiebige Vergütungsklauseln zu entwerfen. Darüber hinaus fordert Brüssel, Gewinne aus Lizenzen für geschützte Werke aufzuteilen und den Autoren zugänglich zu machen.

Kann es sein, dass auch für private Kopien Lizenzgebühren anfallen?

In vielen EU-Ländern, darunter auch in Deutschland, gibt es bereits Abgaben beispielsweise beim Kauf eines Druckers, die sozusagen pauschal erhoben werden und an die Verwertungsgesellschaften gehen. Die Kommission hat nun angekündigt, diese Modelle zu prüfen und notfalls Wege für eine effizientere Verteilung der Abgaben an die Rechteinhaber vorzuschlagen. Das heißt aber nicht, dass künftig ein Nutzer belangt wird, weil er sich einen Ausdruck für private Zwecke macht.

Es gab Überlegungen, Abgaben auf Links zu erheben. Was ist daraus geworden?

Diese Idee wurde fallen gelassen. Man wolle nicht verhindern, dass User Links nutzen, um sich über interessante Inhalte zu informieren, begründet die Kommission.