Eine merwürdige Politik des Wegdeligierens und Aussitzens

Ein geflügeltes Wort wird gebraucht für die derzeitige Teilung der US-amerikanischen Sitten im Umgang mit dem Internet: An der Ostküste reagiert man auf Fehlentwicklungen des Netzes mit Gesetzescode, an der Westküste mit Computercode. Und in Deutschland? Hier zählen Wegdelegieren, Aussitzen.

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Ein geflügeltes Wort wird gebraucht für die derzeitige Teilung der US-amerikanischen Sitten im Umgang mit dem Internet: An der Ostküste reagiert man auf Fehlentwicklungen des Netzes mit Gesetzescode, an der Westküste mit Computercode. Und in Deutschland? Hier zählen Wegdelegieren, Aussitzen.

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Dieser Eindruck drängt sich auf bei der aktuellen Diskussion um ACTA, einem seit Jahren diskutierten Handelsabkommen zur Bekämpfung der Piraterie. Bereits seit 2008 sollten damit Dinge wie Urheberrechtsverletzungen und Nutzungsrechteverletzungen im Internet auf internationalem Niveau bekämpft werden.

Wer etwa illegal über Server irgendwo in der virtuellen Welt, beispielsweise über Webseiten wie kino.to, solche Dinge wie Musik oder Videos verbreitete, der sollte sich nicht die denkbar ungefährlichste Gesetzgebung aussuchen können, indem er das Land mit den laschesten Verfolgern wählt. Er sollte international nach einem Mindestmaß der gemeinsamen Werte für seine Taten belangt werden.

Die Entscheidung über diese gemeinsamen Werte hat die deutsche Bundesregierung ursprünglich an die Europäische Kommission delegiert. Nun kamen die EU-Verantwortlichen allerdings zu Verabredungen, die Datenschützern die Haare zu Berge stehen lassen.

Da sollen etwa Dienstanbieter (also die T-Onlines und Telekoms dieser Welt) „unverzüglich“ die Identifizierung ihrer Kunden offenlegen, sobald auch nur ein anderer den Finger hebt, weil er Rechte verletzt sieht. Macht der Dienstanbieter das nicht, haftet er mit.

Die Folge wäre eine rigorose Überwachung der Netzaktivitäten von Seiten der Telekomunternehmen. Sie würde vieles in den Schatten stellen, was man schon heute von übertrieben fürsorglichen IT-Abteilungen der Firmen gelegentlich erfährt: dass selbst sinnvollste Webseiten aus bloßem Verdacht gesperrt erscheinen, weil sie irgendwelche Rechte verletzen könnten.

Und eine Folge wäre die Aushöhlung einer der größten Errungenschaften der deutschen Gesetzgebung: des rigorosen Schutzes privater Kommunikation. Nur bei besonders schweren Straftaten darf der Staat (und nur er) abhören.

Seit Mai 2011 bis Mai 2013 sind die Länder international gebeten, die Vereinbarung zu unterzeichnen. Doch hat die deutsche Justizministerin in einem bemerkenswerten Tanz die Weisung zur deutschen Unterschrift zurückgezogen, um tags darauf vom Regierungssprecher die Notwendigkeit und Richtigkeit von ACTA betonen zu lassen. Vermutlich muss man noch einmal einen Expertenkreis gründen.

Von unserem Onlinechef Marcus Schwarze