Tipp: Staffelmiete festlegen

Mieter und Vermieter können eine sogenannte Staffelmiete vereinbaren. Damit werden für einen bestimmten Zeitraum Mieterhöhungen im Voraus vereinbart. Das erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Eine solche Vereinbarung vermeidet böse Überraschungen und bietet beiden Parteien mehr Sicherheit, argumentiert der Verband.

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Die Übereinkunft über eine Staffelmiete ist zeitlich nicht beschränkt. Im Mietvertrag muss entweder der Erhöhungsbetrag oder der Gesamtbetrag der erhöhten Miete angegeben sein. Die Miethöhe darf nach jeder Erhöhung mindestens ein Jahr lang nicht verändert werden.

Haus & Grund hebt Vorteile für beide Seiten hervor. Wichtig für den Mieter: Bei einer Staffelmiete sind weitere Mieterhöhungen – beispielsweise im Zuge von Modernisierungen – ausgeschlossen. Interessant für Vermieter: Das Kündigungsrecht des Mieters kann in diesem Modell für bis zu vier Jahre ausgeschlossen werden.