So bezahlen große Unternehmen ihre Gewerbesteuern

Zunächst ist jedes Unternehmen so wie jeder Arbeitnehmer verpflichtet, eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Firmen, die sich dabei professionell beraten lassen, haben dafür länger Zeit als bis zum Regelfristende am 31. Mai des Folgejahrs. Für 1998 musste die Erklärung bis 31. Mai 2000 eingereicht sein. Wenn die Steuererklärung geprüft ist, erhält das Unternehmen einen Steuerbescheid.

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Aufgrund einer Betriebsprüfung kann dieser Bescheid wieder aufgehoben werden. Bei großen Unternehmen wie dem betroffenen lässt das Finanzamt Mitarbeiter permanent vor Ort in der Firma arbeiten. Diese nehmen auch alte Steuererklärungen noch mal unter die Lupe. Nach Abschluss der Prüfung hat das Finanzamt bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahrs danach Zeit, den Gewerbesteuermessbescheid zu verschicken; die Verbandsgemeinde muss danach innerhalb von zwei Jahren den Steuerbescheid versenden. Erst der ist für das Unternehmen die Aufforderung, tatsächlich zu zahlen. Im Programm Elster erstellte

Einkommensteuerbescheide werden inzwischen per E-Mail und Papierpost verschickt. Jedoch gibt es in Rheinland-Pfalz noch keine Möglichkeit, Gewerbesteuermessbescheide elektronisch vom Finanzamt an die Kommune zu übermitteln, sagt die Leiterin des Neuwieder Finanzamts Brigitte Bollinger-Wechsler.

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