Mainz

Nach 42 Jahren: Mörder vor Gericht

Der Angeklagte Dieter F. vor Gericht.
Der Angeklagte Dieter F. vor Gericht. Foto: dpa

Die DNA brachte es ans Licht: Wegen einem dritten Tötungsdelikt, das ihm vorgeworfen wird, muss ein bereits verurteilter Mörder erneut in Mainz vor Gericht. Der entscheidende Tipp kam aus Australien.

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Mainz – Ein Mord, der vor 42 Jahren geschah und niemals aufgeklärt wurde, wird jetzt vom Landgericht Mainz neu aufgerollt. Gerade wurde die Anklageschrift fertig gestellt. Eine Zeugin aus Australien führte die Ermittler auf die Spur von Dieter F. (69). Die 1. Schwurgerichtskammer des Mainzer Landgerichts hatte ihn im Januar 1980 wegen eines anderen Mordes bereits zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Mann hatte im März 1979 seine 22-jährige Freundin in seiner Wohnung in Worms gewürgt, erstochen und die Leiche grausam zerstückelt. Er sitzt seither in der JVA Diez in Haft.

Und vor dem Landgericht in Hagen wird seit gestern sogar ein dritter Mord vom Januar 1979 verhandelt, den Dieter F. ebenfalls begangen haben soll. Das Opfer war eine 18-jährige junge Frau, die er nachts überfallen, vergewaltigt und erwürgt haben soll.

Der älteste Fall liegt aber fast 42 Jahre zurück: Die Tat geschah in der Nacht vom 29. auf den 30 März 1971 in einer Gaststätte in Worms, bestätigte gestern ein Sprecher des Mainzer Landgerichts. Der Täter, der mit dem Wirt befreundet gewesen sein soll, forderte diesen auf, ihm seine Tageseinnahmen und Goldmünzen aus seinem Besitz auszuhändigen. Es kam zu einem Handgemenge. Dabei griff der Täter zu einer Bauklammer. Das ist ein u-förmiger Eisenhaken. Den legte er dem Wirt von hinten an den Hals und würgte ihn. Schließlich erschlug er ihn mit dem Werkzeug. Ein Zeuge sagte aus, Dieter F. zeitnah vor der Kneipe gesehen zu haben. Daraufhin wurde der Verdächtige damals festgenommen und in U-Haft gebracht.

Doch es tauchten andere Zeugen auf, die ihm ein Alibi in einer anderen Kneipe in Worms gaben. Daraufhin zog der Belastungszeuge damals seine Aussage zurück. Es bestand kein ausreichender Tatverdacht mehr. Dieter F. wurde freigelassen, die Tat niemals aufgeklärt.

Nun hat sich nach so langer Zeit eine Zeugin aus Australien gemeldet. Sie behauptet, dass der Tatverdächtige damals das Tatwerkzeug von ihrem Vater habe beseitigen lassen. Sie wird in Mainz als Zeugin gehört, bestätigte ein Sprecher des Landgerichts.

Warum die Frau sich erst nach so vielen Jahren mit ihrer Aussage ans Gericht gewandt hat, ist nicht bekannt. Das wird sich möglicherweise im Verlauf des Prozesses erweisen. Wann dieser in Mainz eröffnet wird, steht nach Angaben des Gerichts noch nicht fest. Die Anklageschrift zu diesem Fall wurde gerade verfasst. Armin Thomas