„Mein Kampf“-Auszüge erscheinen nur unleserlich

Zeitungszeugen
Das Foto zeigt eine Ausgabe der Sammeledition «Zeitungszeugen» vom 05.01.2012 und rechts den beiliegenden Nachdruck der Zeitung «Der Angriff» vom 30. Januar 1933. Foto: Stephan Jansen

München/Hamburg – An den Kiosken in Deutschland wird es doch keine Passagen aus Hitlers Buch „Mein Kampf“ zu lesen geben: Sie sollen nicht leserlich erscheinen, erklärte der britische Verleger Peter McGee.

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München/Hamburg – An den Kiosken in Deutschland wird es doch keine Passagen aus Hitlers Buch „Mein Kampf“ zu lesen geben: Sie sollen nicht leserlich erscheinen, erklärte der britische Verleger Peter McGee.

Zeitungszeugen
Das Foto zeigt eine Ausgabe der Sammeledition «Zeitungszeugen» vom 05.01.2012 und rechts den beiliegenden Nachdruck der Zeitung «Der Angriff» vom 30. Januar 1933.
Foto: Stephan Jansen

Die Auszüge aus dem Machwerk des Diktators, die McGee an diesem Donnerstag in einer Extra-Broschüre seiner Wochenzeitung „Zeitungszeugen“ beilegen will, würden unleserlich erscheinen – nicht geschwärzt, aber mit einer Art Nebel überzogen. Nur der zugehörige Kommentar solle lesbar sein, die Originalpassagen aus dem Buch nicht, schreibt McGee in einem Brief an seine Kunden. McGee will damit verhindern, dass das bayerische Finanzministerium, das die Urheberrechte an dem Buch hält, die Exemplare am Kiosk beschlagnahmt.
Das Ministerium, das als Rechtenachfolger des Eher-Verlags der Nationalsozialisten die Urheberrechte an „Mein Kampf“ geerbt hat, hatte am Dienstag gerichtliche Schritte angekündigt. Zu der neuen Ankündigung des Verlages wollte sich ein Sprecher am Mittwoch zunächst nicht äußern. Es werde jetzt Gespräche mit den Anwälten geben.
So lange das juristische Verfahren laufe, wolle McGee die Auszüge aus dem Buch nicht mit seiner Wochenzeitung veröffentlichen, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. „Wir müssen sicherstellen, dass wir unsere Hauptveröffentlichung nicht in Gefahr bringen.“ Vor rund drei Jahren hatte das bayerische Finanzministerium schon einmal Publikationen der „Zeitungszeugen“ am Kiosk beschlagnahmen lassen. Auch damals ging es um die Frage der Urheberrechte. McGee wehrte sich vor Gericht und gewann gegen den Freistaat in zwei Instanzen. „Die Aktion der Staatsregierung hat unserem Ruf sehr geschadet“, betonte McGee. Auch finanziell sei der Schaden groß gewesen. Das wolle er nicht noch einmal erleben.
Dieses Mal ist die rechtliche Lage allerdings eine andere. Im Fall der Publikationen von 2009 – damals handelte es sich um den kommentierten Nachdruck von Nazi-Zeitungen – war das Urheberrecht bereits erloschen. Bei „Mein Kampf“ ist das erst im Jahr 2015 der Fall, 70 Jahre nach Hitlers Tod. McGee beruft sich diesmal auf das Zitierrecht. Schließlich wolle sein Verlagshaus Albertas Limited nur Ausschnitte veröffentlichen, nicht das ganze Buch. „Wir müssen nicht bis 2015 warten“, betonte er.
Seiner Ansicht nach ist es längst an der Zeit, Hitlers Pamphlet auch in Deutschland lesen zu können. „Ausgerechnet in Deutschland ist es zu einer bizarren Mystifizierung diesen ekelhaften Buches gekommen. Und das liegt einzig und allein daran, dass man es hier nicht lesen darf.“
Gegen seine Pläne hatte es auch von anderen Seiten Protest gegeben. Die Präsidentin der Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern und ehemalige Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, befürchtet Profitgier als Motivation für das Projekt. Auch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) wandte sich gegen die Veröffentlichung.