Rheinland-Pfalz

Landtag: Schutzgesetz möglich

Der öffentliche Zugang zum insolventen Nürburgring lässt sich rechtlich beim Verkauf absichern. Zu diesem Schluss kommt der Wissenschaftliche Dienst des Landtags. Er hält dies wegen der besonderen Bedeutung des Nürburgrings für verfassungs- und europarechtlich möglich.

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Von unserer Redakteurin Ursula Samary

Vor allem Motorsportfans befürchten, dass ein neuer Eigentümer ohne ein Nürburgring- Schutzgesetz keine „Touristenfahrten“ mehr über die weltberühmte Nordschleife ermöglicht und sie aussperren könnte. Der Wissenschaftliche Dienst kommt ihnen entgegen. Eine Lex Ring sei rechtlich möglich, weil der Käufer ja wisse, worauf er sich einlässt – in etwa vergleichbar ist das mit Wohn- oder Wegerechten auf privaten Anwesen.

Auch die Einschränkung der Berufsfreiheit eines Käufers halten die Juristen wegen der besonderen Bedeutung für den Motorsport in diesem Fall für denkbar. Die Juristen des Landtags, die auch das Insolvenzrecht abklopften, betreten aber auch völliges Neuland. Denn für einen vergleichbaren Fall gibt es kein Urteil. Bislang musste noch kein Gericht über einen Streit beim Zwangsverkauf einer öffentlich-rechtlichen Institution entscheiden.

Insofern bleibt ein Risiko. Das Gutachten angefordert hatten die rot-grünen Fraktionen. Sie dürften sich im Ziel bestärkt fühlen – ebenso wie die CDU. Denn sie hatte handwerkliche Fehler des rot-grünen Gesetzentwurfs massiv kritisiert. CDU-Fraktionsvize Alexander Licht sieht es nun schwarz auf weiß belegt, dass der rot-grüne Gesetzentwurf „rechtlich nicht haltbar ist“. In der Tat moniert der Wissenschaftliche Dienst systematische Fehler.

Fürs weitere Vorgehen hat er dem Landtag einen neuen, überarbeiteten Gesetzentwurf an die Hand gegeben.