Berlin

Kurz vor Toresschluss: Gibt es beim Datenschutz doch noch Öffnungsklauseln?

Foto: dpa

Angesichts tiefgreifender Verunsicherung bei Bürgern und Betrieben über die Folgen der neuen Datenschutzvorschriften hat Bundeskanzlerin Angela Merkel die Mahnung ausgesprochen, darauf zu achten, dass die Regeln in der Praxis „nicht unpraktikabel“ ausfallen. Auch Justizministerin Katarina Barley (SPD) drängt auf eine unkomplizierte Anwendung.

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„Die Europäische Datenschutzgrundverordnung ist ein Meilenstein für den Schutz der persönlichen Daten“, sagte Barley unserer Redaktion. „Wir müssen dafür sorgen, dass sie verbraucherfreundlich angewandt wird“, betonte die SPD-Politikerin. Das gelte insbesondere für Vereine, Ehrenamtliche und kleine Unternehmen. Jedoch müsse allen Digitalkonzernen, die viel Geld mit persönlichen Daten verdienen, klar sein, dass ihnen künftig schmerzhafte Sanktionen von bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes drohten.

Merkel räumte ein, dass manche neue Datenschutzregelungen eine „Überforderung“ darstellten. Sie wolle sich mit dem federführenden Innenministerium die Vorgaben noch einmal genauer anschauen.

Im Gegensatz zu anderen EU-Staaten wie zum Beispiel Österreich hat der deutsche Gesetzgeber von Öffnungsklauseln, die die neue EU-Grundverordnung möglich macht, bislang keinen Gebrauch gemacht. Damit fehlt es auch an Klarstellungen, ob zum Beispiel jedes in der Öffentlichkeit geknipste Foto als Datensammlung anzusehen ist und der Fotograf vor einer Veröffentlichung in sozialen Netzwerken erst das schriftliche Einverständnis aller abgebildeten Personen einholen muss. Gleiches gilt etwa für Hochzeitsfotografen.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Casper kommt in einer Analyse der Verordnung zu dem Ergebnis, dass eine solche gesetzliche Klarstellung in Deutschland „im Sinne der Rechtssicherheit nötig“ wäre. Eine derartige Initiative käme aber bis zum Strichtag am 25. Mai zu spät. Dann endet unwiderruflich die Übergangsfrist für die bereits am 14. April 2016 beschlossene EU-Datenschutzgrundverordnung.

Am Montag nachmittag stellen sich fünf Experten bei einer Telefonaktion unserer Zeitung den Fragen von Verbrauchern, Unternehmen oder Verein.