Irreführungen öffentlich brandmarken: So geht's

Wer eine Beschwerde über ein konkretes Produkt loswerden will, kann dazu ganz einfach ein Formular nutzen, das auf der Internetseite www.lebensmittelklarheit.de unter „Produkte melden“ zu finden ist. Alternativ können sich Verbraucher aber auch direkt an die nächste Verbraucherzentrale wenden.

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Wer eine Beschwerde über ein konkretes Produkt loswerden will, kann dazu ganz einfach ein Formular nutzen, das auf der Internetseite www.lebensmittelklarheit.de unter „Produkte melden“ zu finden ist. Alternativ können sich Verbraucher aber auch direkt an die nächste Verbraucherzentrale wenden.

Im Meldeformular sollte man alle wichtigen Informationen zum Produkt nennen und erklären, wodurch man sich bei der Kennzeichnung und Aufmachung getäuscht fühlt. Alle Beschwerden prüft zunächst eine Internetredaktion – sie landen also nicht sofort und für jeden sichtbar im Internet. So sollen ungerechtfertigte Anschuldigungen oder Kampagnen gegen Herstellerfirmen vermieden werden.

Stellt sich ein Vorwurf als gerechtfertigt heraus, bitten die Verbraucherschützer die betroffenen Unternehmen, schriftlich dazu Stellung zu nehmen. Erst nach diesem Überprüfungsprozess werden die vom Verbraucher eingereichte Beschwerde sowie die Stellungnahmen des Unternehmens veröffentlicht. Hat der Hersteller vor, das Produkt zu verbessern, wird dies dokumentiert. Lebensmittel, deren Aufmachung in die Irre führt, aber nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, werden ohne Nennung der Herstellerfirma in der Rubrik „Erlaubt!“ geführt. nim